Google möchte im Laufe der nächsten Jahre, aber bis spätestens Ende 2023, die Cookies von Drittanbietern von Google Chrome ausschließen und verhindern. Dadurch können diese Drittanbieter keine Profile mehr von den Nutzern erstellen und könnten auch massiv an Einnahmen einbüßen. Google hat zwar Alternativen wie die Privacy Sandbox oder auch FLoC (Federated Learning of Cohorts) vorgestellt, aber ob die genauso funktionieren wie die Cookies, ist fraglich. Mehrere Unternehmen, Verlage und Werbetreibende haben nun Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Verstößt Google gegen das Kartellrecht?

Warum die Beschwerde?

Die Unternehmen sehen allem voran eine Gefahr für das freie Internet. Durch die Privacy Sandbox sehen diese bestimmte Webfunktionen wir Analysen, Datendienste, Betrugserkennung oder auch Leistungsoptimierung als beeinträchtigt. Gleichzeitig steige aber der Wert der Daten, die Google durch die vielen eigenen Dienste, wie Android, Chrome oder auch die Google Suche erhält. Nach Ansichten des Movement for an Open Web (MOW) Bündnisses verhilft sich Google somit auf eine Position, welche es erlaubt zu entscheiden, welche Daten mit wem geteilt werden dürfen. Nach MOW sollte so eine Macht nur Regulierungsbehörden zustehen.

EU-Kommission führt bereits Ermittlungen durch

Schon vor der Beschwerde des MOW Bündnisses hatte die EU-Kommission ein förmliches Kartellverfahren gegen Google eingeleitet, um zu überprüfen, ob Google gegen die geltenden EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Geprüft wird hierbei unter anderem, ob Google den Wettbewerb durch eine Beschränkung des Zuganges zu Nutzerdaten verfälscht, verhindert oder einschränkt.

Google hat einen eigenen Werbedienst und verdient an der Werbung Geld, in dem Google Daten für eine gezielte Werbung sammelt, Werbeflächen im Internet verkauft und zusätzlich auch als Werbevermittler agiert.

Die Grundlage für die Ermittlung ist eine Vermutung, dass Google es seinen Konkurrenten erschwert hat, mit am Wettbewerb in der Werbetechnologie teilzunehmen. Die Ermittlungen der EU-Kommission beschränken sich vor allem auf Werbeanzeigen und die Dienste dahinter. So wird sich unter anderem das Zusammenspiel von Google Ads und der Schaltung von Werbung auf YouTube, mögliche Beschränkungen Dritter durch Google und das Verbot der Drittanbieter-Cookies angeschaut und überprüft.

Ermittlungen noch nicht abgeschlossen 

Wann genau die Ermittlungen abgeschlossen werden können, kann noch nicht gesagt werden, da ein förmliches Kartellverfahren keine bindenden Fristen hat. Die Zeit, die für die Ermittlung benötigt wird, hängt von vielen einzelnen Faktoren ab und kann sich jederzeit ändern.

Wir halten Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Kartellverfahren gegen Google auf dem Laufenden.

Was meinen Sie, verstößt Google gegen das Kartellrecht? Lesen Sie sich dazu auch gerne unseren Artikel zu dem Verbot der Drittanbieter-Cookies durch.

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