Facebook und das Thema Copyright haben schon viele Höhen und Tiefen mitgemacht. Häufig stand Facebook wegen des unzureichenden Urheberschutzes in der Kritik. Videos, die viral gegangen sind, wurden bspw. von anderen Nutzern erneut hochgeladen und waren wieder sehr beliebt. Dagegen konnten die Urheber nicht viel ausrichten und haben dies auch sehr oft gar nicht mitbekommen. Diesem Vorgehen hat Facebook aber mit einem eigenen Rechtemanager, den Facebook Rights Manager, entgegengewirkt. Anfangs nur für Videoinhalte und seit letztem Jahr auch für Fotos.
Freebooting war ein großes Problem
Ein australischer Filmmacher hat einen Begriff geprägt, der die damalige Problematik mit geklauten und neu hochgeladen Inhalten beschreibt – das sogenannte Freebooting. Viele YouTube Creator hatten das Problem, dass ihre Videos auf Facebook neu hochgeladen wurden und teilweise höhere Klickzahlen und Reichweiten erreicht haben als auf YouTube.
Der Facebook Rights Manager
Diesem Problem hat Facebook durch die Einführung des Rights Managers entgegengewirkt. Der Facebook Rights Manager wurde 2016 mit dem Facebook Rights Manager, welcher zu Beginn nur für Facebook Videos zugänglich war, später dann erst auf Instagram eingeführt und dann auch auf die Urheberrechte von Bildern ausgeweitet.
Bevor jedoch mit dem Rights Manager gestartet werden kann, muss der geistige Eigentümer erst den Zugriff auf den Rights Manager beantragen. Dies geht auch nur von Seitenadministratoren und die Benutzung geht nur vom Computer aus und nicht von mobilen Endgeräten. Der Rights Manager ist aber nicht die einzige Möglichkeit geistiges Eigentum zu schützen.
Funktion des Facebook Rights Manager
Der Rights Manager ist nur für die Überprüfung der Einhaltung der Urheberrechte zuständig. Bevor Urheberrechtsverletzungen geprüft werden können, müssen Sie in den Rights Manager eine Referenzdatei hochladen, um das geistige Eigentum an diesem Inhalt zu belegen. Erst nachdem die Referenzdatei hochgeladen ist, gleicht der Rights Manager Ihre Referenzdatei mit hochgeladenen Inhalten auf Facebook und Instagram ab.
Werden mögliche Urheberrechtsverletzungen bei hochgeladenen Inhalten auf Facebook oder Instagram erkannt, werden die Seitenadministratoren und Redakteure benachrichtig, dass zu der Referenzdatei eine mögliche Urheberrechtsverletzung entdeckt wurde. Die Verantwortlichen müssen dann selber noch einmal prüfen, ob es sich wirklich um eine Verletzung des Urheberrechts handelt oder nicht. Abschließend können diese sagen, nein ist es nicht, dann bleibt das gefundene Video bestehen oder ja ist es, dann löscht Facebook das gefundene Video.
Vor- und Nachteile des Managers
Durch den Facebook Rights Manager können Seiten ihre Inhalte viel besser vor Diebstahl und Urheberrechtsverletzungen schützen und können zudem auch auf der ganzen Welt ihren Inhalt schützen und geklaute Inhalte löschen lassen. Hinzu kommt, dass die Seiten und Creator erstmals überhaupt mitbekommen, dass Inhalte geklaut und neu hochgeladen wurden.
Ein Nachteil ist die fehlende Rückwirkung. Werden die Inhalte vor dem Einstellen in den Rights Manager hochgeladen, erkennt Facebook für diese Inhalte bis zur Einstellung der Referenzdatei keine Übereinstimmungen und lässt diese außen vor. Außerdem kann der Rights Manager nur über den Desktop betrieben werden und nicht über mobile Endgeräte.
Fazit
Zum Schützen des geistigen Eigentums und zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen ist der Facebook Rights Manager ein gutes Programm. So unterdrückt dieser gerade das Freebooting und unterbindet weitere Schäden durch Urheberrechtsverletzungen. Dazu greifen Sie mit dem Programm auf alle Beiträge der Welt zu, welches als einzelne Person unmöglich ist. Sie erkennen außerdem nicht nur zufällig, sondern ganz gezielt diese Urheberrechtsverletzungen.
Wenn Sie weitere Fragen zu Facebook und dem Facebook Marketing haben, kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie ein Gespräch. Wir beraten Sie gerne.
Ihr Agenturteam von Lenner Online Marketing