Barrierefreie Website? Leider immer noch keine Selbstverständlichkeit. Bisher waren in Deutschland nur vereinzelte Websites oder Online-Shops barrierefrei, um dadurch die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen. Die Bundesregierung beschloss jedoch, dass ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten soll und nimmt somit einen klaren Standpunkt ein.
Was bedeutet barrierefrei in Bezug auf Websites und warum ist es notwendig?
Eine Website ist dann barrierefrei, wenn die angebotenen Informationen und Funktionen für alle Nutzer erreichbar sind – unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und technischen Möglichkeiten. Das bedeutet auch, dass diese einwandfrei funktionieren muss – egal ob auf dem Computer, Handy oder unterschiedlichen Bildschirmen.
Laut Statistiken wird das Internet überdurchschnittlich häufig von Menschen mit Behinderung genutzt, die auf eine spezielle Aufbereitung der Angebote angewiesen sind, um an der digitalen Welt teilnehmen und diese ohne Einschränkungen nutzen zu können. Um die Plattformen für alle Menschen zugänglich zu machen und Inklusion sowie Chancengleichheit zu fördern, ist die barrierefreie Umsetzung von Websites essenziell.
Für wen gilt das Gesetz?
Davon sind alle Unternehmen betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Um genauer zu sein: Betreiber von Online-Shops, die an Verbraucher verkaufen, Plattformen, die Dienstleistungen anbieten, sowie Unternehmen, die stationären Handel als auch E-Commerce betreiben.
Gibt es Unternehmen, die davon ausgeschlossen sind?
Kleine Unternehmen:
Die weniger als 10 Angestellte haben und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen, sind davon nicht betroffen. Für die Ermittlung werden Vollzeitangestellte vollständig gezählt, Teilzeitkräfte hingegen nur anteilig. Es wird angenommen, dass die Umsetzung der Anforderungen mit zu hohem finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden ist.
Mittlere Unternehmen:
Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro können von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit werden, wenn sie nachweisen, dass die Umsetzung für sie zu aufwendig ist. Dafür muss eine schriftliche Begründung eingereicht werden.
Wie genau muss jetzt eine barrierefreie Website aussehen – und was muss sie beinhalten?
Es werden verschiedene Anforderungen an die Websites gestellt. Im Mittelpunkt stehen Aspekte wie Textkontraste, Alternativtexte, Navigationsstrukturen und die Verwendung der ARIA-Attribute. Accessible Rich Internet Applications (ARIA) ist eine Reihe von Attributen, die dazu dienen, den Zugang zu Webinhalten für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.
- Inhalte müssen sowohl sichtbar als auch hörbar sein
- Funktionen müssen einfach zu bedienen sein
- Inhalte sollen leicht verständlich gestaltet sein
- Inhalte sollen auf unterschiedlichen Geräten mit verschiedenen Softwares zuverlässig funktionieren
Was muss ich als Website-Betreiber jetzt tun?
Unternehmen, die ihre Webseiten, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten möchten, sollten entsprechende Schritte einleiten:
1. Erfassung und Bewertung des Ist-Zustands:
Vorhandene Barrieren müssen identifiziert werden – entweder intern oder durch Fachleute.
2. Maßnahmenplanung:
Eine Strategie entwickeln, in der festgehalten wird, welche Änderungen notwendig sind. Der Plan sollte konkrete Ziele und Zuständigkeiten enthalten und dabei Zeit sowie Budget berücksichtigen.
3. Technische Verbesserungen einbauen:
Die Website sollte nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) optimiert werden. Dazu gehören unter anderem die Verbesserung der Nutzungsführung, das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder und eine deutliche und verständliche Navigation.
4. Mitarbeitende informieren:
Es ist wichtig, dass Mitarbeitende für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert werden – damit zukünftige Umsetzungen von Anfang an barrierefrei gedacht werden.
5. Testphasen mit echten Nutzern und automatisierte Tests:
Wenn möglich, sollten echte Nutzer*innen mit unterschiedlichen Behinderungen die Website testen, um Schwachstellen zu erkennen. Alternativ können automatisierte Tools eingesetzt werden, um technische Barrieren aufzudecken.
6. Offizielle Erklärung zur Barrierefreiheit:
Eine öffentliche Erklärung auf der Website, in der erläutert wird, wie barrierefrei die Seite ist. Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen sollten angeboten werden.
Wenn das Thema für Unternehmen neu ist, kann es hilfreich sein, sich extern beraten zu lassen oder Fachleute hinzuzuziehen, die auf diesen Bereich spezialisiert sind. So kann man sicherstellen, dass man den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
Fazit
Barrierefreiheit sorgt für einen reibungslosen Internet-Zugang sowohl für Menschen mit als auch ohne Behinderung. Die Nutzung erfolgt ohne Einschränkungen und ist für jeden unkompliziert zugänglich. Zusätzlich fördert man digitale Teilhabe und kann im besten Fall seine Reichweite erhöhen, indem man dadurch noch mehr Kunden erreicht.