Seit dem 25. November gibt es in Deutschland die Überbrückungshilfe 2 oder auch „Novemberhilfe“. Diese gilt bis erstmal bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wie im ersten Lockdown schon möglich, können Unternehmen diese Hilfe beantragen. Durch die derzeitige Situation soll die Überbrückungshilfe 2 als Überbrückungshilfe 3 oder auch „Dezemberhilfe“ verlängert und verbessert werden.

Corona-Zuschüsse für viel mehr Kostenerstattung

Die Verbesserungen der Überbrückungshilfe 2 sollen nun viele neue Kostenarten decken und höhere Fördersummen ausschütten. Die Situation der Soloselbständigen soll sich durch die Dezemberhilfe auch weiterhin verbessern. Soloselbstständige sollen mit der Überbrückungshilfe 3 eine einmalige Zahlung von maximal 5.000 Euro beantragen können.

Marketing- und Werbekosten bis zur Höhe der Kosten in 2019 erstattungsfähig

Zu den Kosten, die erstattet werden können, zählen neben Ausgaben für bauliche Umgestaltung oder Renovierung jetzt auch erstmals Ausgaben für Marketing und Werbung. Unter Ausgaben für Marketing und Werbung fallen alle Kosten, die Sie zum Beispiel digitale Marketingmaßnahmen wie für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA) gesteckt haben. So könnten ggf. auch Webseitenerstellung und Social Media-Maßnahmen auch unter die förderfähigen Leistungen im Bereich Marketing fallen.

Diese können bis zu der Ausgabensumme von 2019 erstattet werden.

Dezemberhilfe bis Juni 2021

Die Dezemberhilfe soll für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 laufen und kann jederzeit über die Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden.

Anspruchsforderungen sollen nach derzeitigem Standl einige wenige Wochen nach dem Start der Hilfe gestellt werden können.

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